Präventions- und Interventionskonzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport
Verein TSV Winsen (Luhe) von 1850 e.V.
„Nicht mit uns! – Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport“
„Sexuelle Belästigungen, Machtmissbrauch, verbale und körperliche Übergriffe gehören zu den Schattenseiten unserer Gesellschaft. Sie können überall dort vorkommen, wo Menschen gemeinsam agieren, sich aufeinander einlassen und besonders dort, wo sie voneinander abhängig sind, also in Familien, Nachbarschaften, Schulen, Freizeiteinrichtungen, kirchlichen Gemeinschaften und auch im Sport.“
Vorwort
Das Thema Kindeswohlgefährdung - sexualisierte Gewalt an Mädchen und Jungen ist ein gesellschaftliches Problem, welches sich quer durch die Gesellschaft zieht, dem sich auch der organisierte Sport als wichtiger Teil unserer Gesellschaft stellen muss und auch stellt.
Jedes 3. bis 4. Mädchen und jeder 9. bis 10. Junge in Deutschland macht in seinem Jugendalter Erfahrungen mit sexueller Gewalt. Die Täter:innen kommen meist aus dem direkten Umfeld der Kinder, sind gesellschaftlich gut integriert, nett, hilfsbereit und freundlich.
Als Mehrspartenverein mit über 1000 minderjährigen Mitgliedern sind wir, der TSV Winsen (Luhe) von 1850 e.V., uns unserer besonderen Verantwortung im Umgang mit den uns anvertrauten jungen Menschen bewusst und möchten deshalb ein achtsames und respektvolles Miteinander fördern.
Wir möchten eine Kultur der Achtsamkeit entwickeln, in der Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt offen thematisiert werden. Deshalb haben wir als Verein uns insgesamt (Vorstand, Abtei-lungsleitungen, Trainer:innen und Betreuer:innen) intensiv mit diesen Themen auseinandergesetzt und möchten mit dem vorliegenden Präventionskonzept alle Beteiligten für das Thema „Schutz von Kindern und Jugendlichen“ sensibilisieren. Das Konzept dient als Handlungsanweisung für alle in unserem Verein hauptamtlich und ehrenamtlich Tätigen, um Sicherheit im täglichen Umgang zu geben und die Angst vor unbegründeten Verdächtigungen zu nehmen.
Ferner dient es den Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern sowie weiteren Bezugspersonen als Instrument, dieses wichtige Thema immer wieder ansprechen zu können und mit dafür zu sorgen, dass durch eine Atmosphäre der Aufmerksamkeit potenzielle Täter:innen keine Chance haben, unsere Kinder und Jugendlichen zu gefährden bzw. dafür zu sorgen, dass sie erst gar nicht in unserem Verein aktiv werden.
Das vorliegende Präventions- und Schutzkonzept gilt für alle Abteilungen des Vereins.
Wir freuen uns jederzeit über einen konstruktiven Austausch zu unserem Konzept und werden dieses regelmäßig überarbeiten und auf neue Situationen anpassen.
Der Vorstand
1. Positionierung des Vorstands
Als Vorstandsmitglieder tragen wir die Verantwortung, dass die in unserem Verein aktiven Mädchen und Jungen vor jeglicher Art von Gewalt, insbesondere der sexualisierten Gewalt, innerhalb unseres Vereins bestmöglich geschützt sind. Wir sprechen uns gegen Gewalt jeglicher Form aus.
Kinder und Jugendliche sollen sich bei uns wohl fühlen und geschützt vor jeglichen Formen von Gewalt Sport treiben und ihre Persönlichkeiten entwickeln können.
Unsere Mitarbeiter: innen übernehmen in vielfältiger Weise Verantwortung für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Sie treten entschieden dafür ein, Mädchen und Jungen vor seelischer, sexualisierter und körperlicher Gewalt zu schützen.
Wir wollen uns als Verein der verantwortungsvollen Aufgabe umfassend stellen, Kinder und Jugendliche in unserem Vereinsleben möglichst wirksam zu schützen, um unseren Verein für potenzielle Täter unattraktiv zu machen.
2. Ziele des Präventionskonzepts
·
Die in unserem Verein aktiven Kinder werden vor körperlicher, seelischer und
sexualisierter Gewalt geschützt
· Die gesunde Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen wird in unserem Verein gefördert.
· In unserem Verein wird eine Atmosphäre geschaffen, die von Vertrauen und Offenheit geprägt ist.
· Allen Beteiligten sind Handlungsstrategien und Ansprechpartner:innen bekannt.
3. Definitionen
Kinder: Personen jeglichen Geschlechts bis zur Vollendung des 13. Lebensjahrs
Jugendliche: Personen jeglichen Geschlechts ab 14 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs
Mitarbeiter:innen: Alle für den TSV Winsen (Luhe) ehren- oder hauptamtlich tätigen Personen.
Sexualisierte Gewalt: Sexualisierte Übergriffe durch Handlungen mit und ohne Körperkontakt, z.B. unerwünschte Berührungen, Worte, Gesten, Voyeurismus etc. aus einer körperlichen, psychischen oder verbalen Überlegenheit des/der Täter:in heraus. Beispiele: Sexistische, abfällige Sprüche und Witze, sexuelle Diffamierung im Internet, sich nackt zeigen, Verletzen der Intimsphäre durch unerwünschte Berührungen, Ansehen und Produzieren von pornografischen Produkten, sexuelle Befriedigung des/der Täter:in, Berührungen im Genitalbereich bis hin zur vaginalen, oralen oder analen Vergewaltigung.
4. Maßnahmen zur Umsetzung des Präventions- und Interventionskonzeptes
Für die Umsetzung des Präventions- und Interventionskonzeptes verpflichtet sich der TSV Winsen (Luhe) von 1850 e.V. zum ständigen Hinterfragen des eigenen Handelns in Bezug auf das Leben einer gewaltfreien Atmosphäre sowie der Umsetzung eines respektvollen Miteinanders.
Folgende Maßnahmen sind zur Umsetzung des Präventions- und Interventionskonzeptes vereinbart:
a) Vorbildfunktion des Vorstandes
b) Information und Einbeziehung der Mitgliederversammlung
c) Aufnahme des Themas in Satzungen und Ordnungen
d) Benennung von Ansprechpersonen
e) Ehrenkodex als Instrument der Selbstverpflichtung
f) Das erweiterte Führungszeugnis
g) Weiterführende Präventionsmaßnahmen / Nachhaltigkeit
h) Interventionsschritte – Beratungsleitfaden
4.1. Vorbildfunktion des Vorstandes
Der ehrenamtliche Vorstand des TSV Winsen (Luhe) von 1850 e.V. unterstützt und fördert das Thema Kinderschutz uneingeschränkt. Er übernimmt gegenüber den Mitarbeiter:innen und Mitgliedern eine Vorbildfunktion. Entsprechende Maßnahmen werden von den Vorständen mitgetragen. Hierzu gehören das Unterschreiben des Ehrenkodex.
4.2. Information und Einbeziehung der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wurde über das Thema informiert und mit einbezogen. Der Verein nutzt diese Plattform regelmäßig, um die Gremien über die Entwicklungen zu unterrichten. Alle Mitglieder werden über die sie betreffenden Angebote und Möglichkeiten informiert und zum Handeln aufgefordert.
4.3. Aufnahme des Themas in der Satzung
Durch die Verankerung des Themas in der Satzung stellt der TSV Winsen (Luhe) seine Präventionsarbeit auf solide Säulen. Mit der Satzungsverankerung positioniert der TSV Winsen (Luhe) den Schutz von Kindern und Jugendlichen als elementares Thema seiner Organisation, er signalisiert damit die Zuständigkeiten und legitimiert das Handeln.
Auszug der Satzung: Präambel
„Der Verein, seine Amtsträger und Mitarbeiter bekennen sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes und treten für die körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein.
Der Verein, seine Amtsträger und Mitarbeiter pflegen eine Aufmerksamkeitskultur und führen regelmäßig Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im Sport durch.“
4.4. Schulung und Benennung von Ansprechpartnern
Der TSV Winsen (Luhe) verpflichtet sich dazu, bei Vorkommnissen bzw. vermuteten Vorkommnissen zu sexualisierter Gewalt im Sport zu helfen und zu vermitteln.
Verantwortliches Vorstandsmitglied: Dagmar Luhmann
Ansprechpartner: Dagmar Luhmann (Turnen), Manuela Weber (Basketball), Leonie Fröhlich (Ju-Jutsu), Steve Roßberg (Ju-Jutsu), Benjamin Dücker (Ju-Jutsu)
An die geschulten Ansprechpartner kann sich jeder bei Verdachtsfällen, Fragen oder auch akuten Situationen wenden.
Fachberatung und die Arbeit mit Betroffenen ist NICHT Aufgabe der Ansprechpartner.
Hierzu werden Fachstellen informiert und involviert, da dessen Mitarbeiter:innen qualifiziert sind, die Betroffenen zu betreuen, Täter:innen zu beraten, therapeutisch aktiv oder ermittelnd tätig zu werden.
Die Ansprechpartner sind entsprechend qualifiziert und bilden sich zu dem Thema regelmäßig fort.
Aufgabenprofil
Die Ansprechpartner beim TSV Winsen (Luhe) sind für folgende Aufgaben verantwortlich:
· Sie sind Kontaktperson bei konkretem oder vagem Verdacht, bei Fragen zum Thema und bei konkreten Vorfällen für Kinder, Jugendliche, Eltern und Mitarbeiter*innen
· Sie organisieren ein erstes internes Krisenmanagement gem. Handlungsleitfaden
· Vernetzung durch Kontaktpflege zu Fach- und Beratungsstellen und Teilnahme an Netzwerktreffen
· Anregungen zum Thema in vereinsinterne Aus- und Fortbildungen einbringen
· Regelmäßige Information des Vorstandes über die Umsetzung der Maßnahmen. Aufgrund des Berichts wird überprüft, ob die Aktivitäten im Bereich der Prävention vor sexuellen Übergriffen ausreichend sind oder ob Anpassungen als notwendig erachtet werden.
4.5. Ehrenkodex und Verhaltensrichtlinien als Instrument der Selbstverpflichtung
Der Ehrenkodex im Sport des DOSB/TSV Winsen ist eine Selbstverpflichtungserklärung für Sport-Mitarbeiter:innen und ein wichtiges Mittel, um Maßnahmen der Prävention und Intervention von (sexueller) Gewalt umzusetzen. Diese Selbstverpflichtungserklärung enthält Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die der Unterzeichner:innen einzuhalten verspricht.
Der TSV Winsen (Luhe) verpflichtet sich, die Unterzeichnung des Ehrenkodex durch alle Mitarbeiter:innen des TSV Winsen (Luhe) einzufordern.
Der Ehrenkodex umfasst folgende Punkte:
¨ Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die der anderen Vereinsmitglieder werde ich respektieren.
¨ Ich werde Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialem Verhalten anderen Menschen gegenüber anleiten. Ich möchte sie zu fairem und respektvollem Verhalten innerhalb und außerhalb der sportlichen Angebote gegenüber Mensch und Tier erziehen und sie zum verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und der Mitwelt anleiten.
¨ Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausrichten und kinder- und jugendgerechte Methoden einsetzen.
¨ Ich werde stets versuchen, den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gerechte Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote zu schaffen.
¨ Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, ausüben.
¨ Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.
¨ Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.
¨ Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und verspreche, alle jungen Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts, gleich und fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken.
¨ Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair Play handeln.
¨ Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird. Ich ziehe im „Konfliktfall“ professionelle fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
¨ Ich verspreche, dass auch mein Umgang mit erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern auf den Werten und Normen dieses Ehrenkodexes basiert.
Zusätzlich nutzt der TSV Winsen (Luhe) diese Verhaltensrichtlinien, die allen bekanntgegeben werden und unterzeichnen müssen.
(1) Körperliche Kontakte
Körperliche Kontakte zu unseren Sportler:innen/Spieler:innen, z.B. Ermunterung, Gratulation oder Trösten, dürfen das pädagogisch sinnvolle und rechtlich erlaubte Maß nicht überschreiten. Auch erlaubte körperliche Kontakte sind sofort einzustellen, wenn der Sportler:innen/Spieler:innen diese nicht wünscht.
(2) Dusch- und Umkleidesituationen
Wir duschen nicht gemeinsam mit unseren Sportler:innen/Spieler:innen. Wir fertigen kein Foto- oder Videomaterial von den Sportler:innen/Spieler:innen beim Duschen oder Umkleiden an. Während des Umziehens sind wir in der Umkleidekabine nicht anwesend, es sei denn, die Aufrechterhaltung der Ordnung erfordert dies. Hilfe beim An- oder Ausziehen sollte möglichst von gleichgeschlechtlichen Personen und nach Zustimmung des Kindes erfolgen. Unterstützung beim Toilettengang kleinerer Kinder muss mit den Eltern im Vorfeld besprochen werden.
(3) Umgang mit Foto- und Videomaterial
Fotos oder Videos der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen werden nicht personalisiert über soziale Medien verbreitet.
(4) Maßnahmen mit Übernachtungen
Wir übernachten z.B. bei Freizeiten, Turnieren, Trainingslagern und Abschlussfahrten nicht mit unseren Sportler:innen/Spieler:innen in gemeinsamen Zimmern. Vor dem Betreten der Zimmer der Sportler:innen/Spieler:innen klopfen wir an. Wir vermeiden Situationen, in denen wir alleine mit einem Sportler:innen/Spieler:innen in einem Zimmer sind. Ist dies nicht zu vermeiden, lassen wir die Türen geöffnet.
(5) Mitnahme in den Privatbereich
Unsere Sportler:innen/Spieler:innen nehmen wir nicht in unseren Privatbereich, z.B. in unsere Wohnung, unser Haus, unseren Garten etc., mit, ohne dass nicht mindestens eine zweite erwachsene Person anwesend ist. Maßnahmen mit Übernachtungen finden nicht in unserem Privatbereich statt.
(6) Einzeltrainings/Trainingsbetrieb
Einzeltrainings führen wir nur durch, wenn eine weitere erwachsene Aufsichtsperson anwesend ist (Vier-Augen-Prinzip). Alle Trainingseinheiten sollten nach Möglichkeit von zwei Personen durchgeführt werden.
(7) Transparenz im Handeln
Weichen wir von einer der Verhaltensregeln aus guten Gründen ab, ist dies im Vorfeld mit mindestens einem weiteren Trainer:innen oder Betreuer:innen abzusprechen.
(8) Verdachtsfall
Bei einem Verdachtsfall auf Kindeswohlgefährdung sprechen wir sofort die benannten Ansprechpartner:innen im Verein an.
(9) Soziale Medien
In Chatgruppen, wie z.B. WhatsApp Gruppen, in denen Kinder/Jugendliche mit uns Trainer:innen oder Betreuer:innen verbunden sind, wird mindestens ein weiterer Trainer:innen mit eingebunden. Dies dient u.a. auch zu unserem eigenen Schutz.
4.6. Das erweiterte Führungszeugnis
Seit dem 1. Januar 2012 besteht im Bundeskinderschutzgesetz die gesetzliche Grundlage, dass Jugendämter mit den Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe Vereinbarungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdung und sexualisierter Gewalt treffen müssen.
Für Niedersachsen wird diese Vereinbarung nach § 72a des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) mit den Landesfachverbänden federführend vom Landsportbund umgesetzt. Bestandteil der Vereinbarung sind das erweiterte Führungszeugnis und die Entwicklung eines Präventionskonzeptes.
Mit dem § 72a „Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen“ wird bezweckt, dass die Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe für die Wahrnehmung der Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit keine Person beschäftigen dürfen, die ab § 174ff StGB rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt worden ist. Grundlagen der Vereinbarung sind die Paragrafen 72a, „Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen“, und 79a, „Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe des SGB VIII“.
4.6.1. Regelung der Vorlage im Verein
Alle hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter: innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sind verpflichtet, in einem 5-jährigen Rhythmus ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
Sie erhalten Unterstützung bei der Beantragung. Die Notwendigkeit, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, ist abhängig von der Art, Intensität und Dauer des Kontaktes mit Kindern und Jugendlichen bei der Betreuung, Beaufsichtigung, Erziehung, Ausbildung und anderen vergleichbaren Kontakten.
Die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis erfolgt vor der Aufnahme der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren. Das Ausstellungsdatum des erweiterten Führungszeugnisses darf bei Einsichtnahme nicht älter als sechs Monate sein.
Achtung: Bei begründetem Zweifel an der Straffreiheit einer Person, ist das erweiterte Führungszeugnis sofort erneut anzufordern, unabhängig vom Zeitraum.
4.6.2. Datenerhebung und Datenschutz
Der TSV Winsen (Luhe) ist verpflichtet, in seinem Engagement für den Kinder- und Jugendschutz, alle daten-schutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Dabei geht es vorrangig um die Speicherung von Daten und um die Frage, welche Punkte erhoben werden dürfen. Die nachfolgende Auflistung zeigt, welche Daten für hauptberufliche und ehrenamtliche Personen erhoben, schriftlich festgehalten und gespeichert werden sollen und dürfen.
Von neben- und ehrenamtlich tätigen Personen darf der Verein Folgendes erheben:
· den Umstand, dass Einsicht in ein Führungszeugnis genommen wurde,
· das Datum des Führungszeugnisses sowie
Diese Daten darf der Verein ohne Einwilligung des Betroffenen speichern. Die Daten sind vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen.
Die Daten von Personen, die zwar ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt haben, aber schließlich doch keine Tätigkeit im VEREIN aufgenommen haben, müssen unverzüglich gelöscht werden.
Wenn eine Person nicht mehr für den TSV Winsen (Luhe) tätig ist, müssen seine Daten spätestens sechs Monate später gelöscht werden.
4.7. Weiterführende Präventionsmaßnahmen / Nachhaltigkeit
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Die kontinuierliche Pflege unserer Qualitätskriterien wird u.a. gewährleistet durch:
regelmäßiges Treffen der Arbeitsgruppe PSG
· Teilnahme an Fortbildungen durch die Ansprechpersonen
· Regelmäßiger Tagesordnungspunkt bei den Vorstandssitzungen/ Vereinsratssitzungen
· Kontinuierliche Sensibilisierung und Qualifizierung der Übungsleiter: innen im Rahmen von Fortbildungen
· Regelmäßige Erneuerung der erweiterten polizeilichen Führungszeugnisse
· Jährliche Überprüfung der bestehenden Konzepte
4.8. Interventionsleitlinie im Verdachtsfall
Diese Interventionsleitlinie beschreibt die konkreten Maßnahmen, welche im Verdachtsfall von sexualisierter Gewalt ergriffen werden müssen. Dieser Interventionsleitfaden soll den dafür beauftragten Personen Handlungssicherheit geben.
· Im Verdachtsfall steht DISKRETION an erster Stelle.
· Für den Erstkontakt stehen mehrere Ansprechpartner zur Verfügung.
Ansprechpartner innerhalb des TSV Winsen (Luhe) sind 3 weibliche und 2 männliche Personen.
Sicherung und Dokumentation: Informationen/Feststellungen sind vom jeweiligen Adressaten ohne eigene Interpretation des Sachverhaltes zu dokumentieren. Dazu gehören: Datum, Uhrzeit, Gesprächspartner, Art der Feststellung/Information, Inhalt des Gesprächs.
a) Den Schilderungen der Betroffenen zuhören und ihnen Glauben schenken.
b) Die Zusage geben, dass alle Schritte, z.B. Information der Eltern (sofern sie in den Verdacht nicht selbst verwickelt sind), in Absprache erfolgen. An keiner Stelle darf "über den Kopf" der betroffenen Person gehandelt werden. Es werden keine Versprechungen gegeben, die nicht eingehalten werden können. Es erfolgt der Hinweis, dass man sich ggf. zunächst selbst Unterstützung holen müsse.
c) Bei dem Verdacht strafbaren Handelns unter keinen Umständen selbst tätig werden und den/die "Täter/in" nicht eigenständig zur Rede stellen. Unverzüglich eine der folgenden externen Stellen einschalten:
d) Weißer Ring, Kinderschutzbund, N.I.N.A e.V., Jugendamt, Nummer gegen Kummer, Landessport-bund Polizei (Siehe Information des Vereinsvorstandes entsprechend den internen Modalitäten).
e) In Absprache mit der externen Stelle vereinsinterne Sicherheitsmaßnahmen einleiten, um einen weiteren Kontakt des/der Beschuldigten mit Kindern ohne Anwesenheit eines Vereinsvertreters zu verhindern bzw. ihn/sie bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts von der weiteren Tätigkeit auszuschließen.
f) Bei einem konkreten Verdacht frühzeitig eine Rechtsberatung durch die externe Stelle oder einen Rechtsbeistand holen. Weitere rechtliche Schritte und Absprachen zur Information der betroffenen Eltern erörtern.
g) Die Information der Vereinsmitglieder und ggf. der Öffentlichkeit erfolgt erst nach Absprache mit dem Rechtsbeistand oder der externen Stelle:
a. Die Anonymität der Beteiligten muss gewahrt bleiben – es muss der "Gerüchteküche" vorgebeugt werden.
b. Opferschutz: Das Opfer steht im Mittelpunkt der Sorge. Es muss alles getan werden, um einen weiteren Schaden oder eine Traumatisierung zu verhindern.
c. Persönlichkeitsschutz: Äußerungen etwaiger Verdachtsmomente gegenüber Dritten müssen unterbleiben. Die Persönlichkeitsrechte des/der Beschuldigten müssen beachtet werden. Die Verletzung dieser Rechte kann Schadensersatzansprüche auslösen.
Im Zweifel gilt immer: Kinderschutz geht vor Täterschutz!
5. Auf einen Blick
Akute Kindeswohlgefährdung
· Generelle Notfallnummer Jugendamt → Telefon 04171 – 693 480
· Misshandlung/Hilfen bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche → 04171 - 693480 oder per E-Mail an jugend+familie@lkharburg.de
· Polizeipräsidium → Telefon 04171-7960
Weitere Notfallnummern für Kinder und Jugendliche:
· Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer e.V. (Dt. Kinderschutzbund) → Telefon 0800-1110333
· Landkreis Harburg, Abteilung Jugend und Familie (Jugendamt) Telefon 04171 – 693 480
· Opfertelefon Weißer Ring (bundesweit) → Telefon 116006 (1:00 - 22:00 Uhr)
· N.I.N.A e.V.: Hilfetelefon sexueller Missbrauch → Telefon 0800-2255530
· Beratungsstelle und Koordinationsstelle gegen sexuelle Gewalt des Kinderschutzbundes Landkreis Harburg, Neue Straße 13, Buchholz, Telefon 04181 – 38 06 36, E-Mail info@dksb-lkharburg.de
· Die LSB-Hotline ist erreichbar von Montag bis Mittwoch zwischen 14 und 16 Uhr, donnerstags von 16 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 10 Uhr unter der Telefonnummer 0511 1268-100. Bitte hinterlassen Sie Ihre Telefonnummer auf
dem Anrufbeantworter, falls ein persönliches Gespräch nicht möglich ist
Ansprechpartner beim TSV Winsen (Luhe)
· Dagmar Luhmann E-Mail: Dagmar.luhmann@web.de
· Steve Roßberg E-Mail: Rossberg.ju-jutsu@web.de
· Benjamin Dücker E-Mail: Benjamin_d_winsen@gmx.net
· Leonie Fröhlich E-Mail: Leonie.froehlich@t-online.de
· Manuela Weber E-Mail: manuweber1281@gmx.de
Öffentlichkeitsarbeit
Auf der Webseite des Vereins unter www.tsvwinsen.com sind die Ansprechpartner:innen des Vereins aufgeführt. Ebenfalls lässt sich dort eine digitale Version des Präventionskonzeptes herunterladen.